ab dem 1. Januar 2026 gelten für berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln genauere Dokumentationspflichten. Die Grundlage dafür ist die neue EU-Durchführungsverordnung, die in Deutschland im Pflanzenschutzgesetz realisiert wurde. Fortan müssen zusätzlich zu bisherigen Angaben (z. B. Mittelname, Menge, Datum) neue Daten lückenlos erfasst werden: Unter anderem der EPPO-Code der behandelten Kultur, das BBCH-Stadium, die Zulassungsnummer des Mittels, georeferenzierte Flächeninformationen sowie, bei zeitlich eingeschränkten Anwendungen, sogar die Uhrzeit.
In unserem neuen Fachbeitrag erhalten Sie alle wichtigen Infos mit zusätzlicher Excel Vorlage zum Herunterladen!
💻Beginn der elektronischen Aufzeichnung
💻Die neuen Aufzeichnungspflichten
💻Excel Vorlage für die elektronische Dokumentation (zum Herunterladen)
💻Das ist der sogenannte EPPO-Code